Stadt
Halle (Saale)
, den 07.03.03 Beschlussvorlage
zur Änderung der Entwicklungsziele der
Entwicklungssatzung Halle, Heide-Süd___________________________________________ 1.
Ausgangssituation: Der
Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hat in seiner Tagung vom
12.04.1995 die "Satzung über die förmliche
Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereiches
Halle, Heide-Süd (Entwicklungssatzung)" beschlossen.
Nach Genehmigung der Satzung durch das Regierungspräsidium
vom 03.08.1995 und Annahme dieser Genehmigungserklärung
durch den Stadtrat in der Sitzung vom 11.10.1995 trat die
Entwicklungssatzung mit der Veröffentlichung im
Amtsblatt vom 03.11.95 rechtsverbindlich in Kraft. 2.
Entwicklungsziel: Die
Entwicklungsziele, bezogen auf die bauliche Umsetzung der
Entwicklungsmaßnahme, sind
in der Begründung der Entwicklungssatzung folgendermaßen
definiert: "Die
wesentlichen Elemente der Erschließung und Bebauung, die
die Charakteristik des Ortes
bestimmen, sind zu erhalten und in ein
Gesamtentwicklungskonzept harmonisch zu integrieren...."
Bezüglich der Entwicklung des WIP sind ..."die
ehemalige Provinzial- Irrenanstalt
(Landesheilanstalt) und ... unter Denkmalschutz stehende
Altbauten als bauliche
Vorgaben zu berücksichtigen...." Die erhaltenswerte
Bausubstanz ist zu diesem Zweck
zu sichern. 3.
Anlass für die Änderung des Entwicklungsziels: Mit
der Entwicklung des Wissenschafts- und Innovationsparks (WIP)
Heide-Süd verfolgt die Stadt Halle (Saale) das Ziel,
Unternehmen mit zukunfts- und technologieorientierten
Wirtschaftsbereichen optimale Standortbedingungen
anzubieten. Die Entwicklung vollzog sich bislang mit
einer Ausnahme nur über Investitionen auf den Neubauflächen.
Die seit 1996 laufenden intensiven Vermarktungsbemühungen
von Grundstücken mit Altbausubstanz sind hingegen nur in
wenigen Fällen erfolgreich. Als Grund hierfür wird die
Diskrepanz zwischen den Vorgaben zur Erhaltung der
Altbausubstanz und dem stark eingegrenzten
Nutzungsspektrum ansiedlungsfähiger Unternehmen für
einen Wissenschafts- und Innovationspark angesehen. Aus
diesem Grund wird die Änderung des oben aufgeführten
Entwicklungsziels ausschließlich für den Bereich des
WIP vorgeschlagen. Mit
Hilfe des Beschlusses zur Änderung der Entwicklungsziele
der Entwicklungssatzung Heide-Süd sollen die
Rahmenbedingungen für die Entwicklung des WIP verbessert
werden. 4.
geändertes Entwicklungsziel Die
wesentlichen Elemente der Erschließung und Bebauung, die
die Charakteristik des Ortes bestimmen, sollen erhalten
und in ein Gesamtentwicklungskonzept harmonisch
integriert werden. Ausgenommen hiervon sind Gebäude im
Wissenschafts- und Innovationspark, die durch ihre innere
Struktur für eine entsprechend des rechtskräftigen
Bebauungsplanes zulässige Nutzung nachweislich nicht
geeignet sind und durch ihren Bauzustand und ihr
desolates äußeres Erscheinungsbild einen städtebaulichen
Missstand darstellen und damit die Entwicklung
benachbarter Flächen behindern. 5.
Begründung: Die
seit dem Jahr 1999 mit Hilfe der EU- und Landesförderinitiative
KONVER komplett hergestellten Erschließungsanlagen sowie
die renaturierten öffentlichen Freianlagen schaffen
ideale Ansiedlungsbedingungen im WIP. Zur weiteren Erhöhung
der Attraktivität des Wissenschafts- und
Innovationsparks sind ausschließlich für die o.g.
Nutzergruppen die Grundstückspreise in erheblichem Maße
subventioniert. Ein weiteres entscheidendes Kriterium des
WIP-Konzeptes ist die unmittelbare räumliche Nähe der
zu entwickelnden WIP-Flächen in Heide-Süd zu den
bereits bestehenden wissenschaftlichen Einrichtungen von
TGZ/Bio-Zentrum, Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofer-lnstitut
sowie der Martin-Luther-Universität. Den
genannten idealen Standortbedingungen widerspricht das äußere
Erscheinungsbild der desolaten Bausubstanz , insbesondere
der ehemaligem Landesheilanstalt. Am
grundsätzlichen Erhalt der Bestandsgebäude kann aus
folgenden wirtschaftlichen Gründen nicht weiter
festgehalten werden:
Die Bausubstanz der Gebäude, insbesondere des Kernstücks
der ehemaligen Landesheilanstalt,
ist trotz der in den letzten Jahren durchgeführten
Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen sehr schlecht,
einzelne Gebäudeteile sind einsturzgefährdet. Eine
grundhafte Sicherung, Sanierung sowie die für den
Gesamteindruck notwendige Verbesserung des äußeren
Erscheinungsbildes ist aus Kostengründen nicht möglich.
Trotz intensiver Vermarktungsbemühungen ist es nur in
einzelnen Fällen gelungen, die Altgebäude zu
vermarkten, davon ist 1 Gebäude saniert worden. Vordergründiges
Hemmnis für eine Firmenansiedlung von Wissenschafts- und
technologieorientierten Unternehmen sind a)
die nur bedingte Eignung für die Integration von Labor-
und Forschungseinrichtungen
(begrenzte Deckenhöhen, definierte Grundrisse), keine Eignung
für Hochtechnologien; b)
die bei einer Sanierung von Gebäuden dieses Bauzustandes
entstehenden finanziellen
Unabwägbarkeiten. Insbesondere
für junge Start-up-Unternehmen, die den Großteil der
Ansiedlungs-interessenten ausmachen, sind dies für eine
Standortentscheidung ausschlaggebende Faktoren.
Das desolate Erscheinungsbild, vor allem der Gebäude der
ehemaligen Landesheilanstalt, stellt für potentielle
Bauherrn zunehmend ein Ansiedlungshemmnis dar. Das sich
mit dem schlechten Zustand der Gebäude entwickelnde
Negativimage wirkt sich damit behindernd auf die gesamte
Entwicklung des Wissenschafts- und Innovations-parks aus. Alle
anderen erhaltenswerten Altgebäude im WIP (Villen in
Nachbarschaft zur ehemaligen Landesheilanstalt), für die
aufgrund ihrer geringeren Kubatur und des besseren
Bauzustandes auch die Passfähigkeit für die
spezifischen WIP-Nutzungen gegeben ist, sollen erhalten
werden. Aus
den dargelegten Gründen ist vorgesehen, die ehemalige
Landesheilanstalt abzureißen. Für den Abriss ist gemäß
BauGB § 165 ff eine Entwicklungsrechtliche Genehmigung
notwendig. Diese Genehmigung kann nur erteilt werden,
wenn diesbezüglich die Entwicklungsziele geändert
werden. Die Änderung der Entwicklungsziele hat keine Auswirkungen auf die bestehende Rechtskräftigkeit der Entwicklungssatzung Heide-Süd. |
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